Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES

Allen Aufträgen an Büro für Linienführung GbR liegen diese AGB verbindlich zugrunde. Die Anwendung von Auftrags- und/ oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Büro für Linienführung GbR.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Büro für Linienführung GbR und Ihren Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die Büro für Linienführung GbR nicht ausdrücklich anerkennen, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Büro für Linienführung GbR ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Die Vertragspartner verpflichten sich zur umfassenden gegenseitigen Information über alle den Vertragsgegenstand, die zu bearbeitenden Projekte und das Projektumfeld betreffenden Fragen. Dies betrifft insbesondere Erkenntnisse und Erfahrungen, die den Fortgang einer Projektarbeit beeinflussen könnten.

Büro für Linienführung ist freiberuflich schöpferisch tätig. Die Erreichung eines optimalen Arbeitsergebnisses ist nur auf der Grundlage vollen Vertrauens und enger Zusammenarbeit möglich.


2. VERTRAGSBEGINN UND VERTRAGSDAUER /
BEENDIGUNG DES VERTRAGES/ VERTRAGSKÜNDIGUNG


Der Designvertrag zwischen dem Auftraggeber und Büro für Linienführung GbR tritt durch die schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und deren schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer in Kraft. Die Dauer des Auftrages wird jeweils gesondert schriftlich vereinbart.

Der Designvertrag kann vorzeitig von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Erhebliches vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung gilt als wichtiger Grund. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund vorzeitig, ohne dass Büro für Linienführung GbR diesen Grund zu vertreten hat, steht dem Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Honorierung ohne Abzug für evtl. ersparte Leistungen und Aufwendungen zu. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund und hat der Designer diesen Grund zu vertreten, so steht ihm die vereinbarte Honorierung nur für den bis dahin erbrachten Leistungsanteil zu.


3. VERTRAGSGEGENSTAND/VERTRAGSUMFANG/
VERTRAGSGEBIET/GELTUNGSBEREICH


Der Vertragsgegenstand und der Vertragsumfang ergeben sich aus dem Projektangebot von Büro für Linienführung GbR der Auftragsbestätigung des Auftraggebers in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Büro für Linienführung GbR. Vertragsgebiet sind die Bundesrepublik Deutschland, sowie die Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Darüber hinausgehende Vertragsgebiete sind im Einzelfall vertraglich festzulegen.


4. BEARBEITUNGSZEITRÄUME UND TERMINE

Bearbeitungszeiträume und Termine nach dem gemeinsam erstellten Projektplan werden von Büro für Linienführung GbR nach Möglichkeit eingehalten. Bei Verzögerungen durch den Auftraggeber oder bei Eintreten höherer Gewalt sowie bei Arbeitskämpfen wird der Terminplanung in gegenseitigem Einvernehmen modifiziert.


5. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHT

5.1. Alle Produkte ebenso wie alle Entwürfe/Layouts, Illustrationen und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Büro für Linienführung GbR insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97 ff. UrhG zu.

5.2. Büro für Linienführung GbR überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Der Auftraggeber erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.

5.3. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.

5.4. Mit der Lieferung der Entwürfe und Reinzeichnungen wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Entwürfe und Reinzeichnungen zu dem vom Auftraggeber angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Auftraggeber angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.

5.5. Jede über Ziff. 4. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung der Entwürfe und Reinzeichnungen ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Büro für Linienführung GbR.

5.6. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung des Honorars durch den Auftraggeber auf diesen über.

5.7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

5.8. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten (Briefing) haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.


6. Eigentum an Entwürfen und Daten

6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.

6.2 Die Originale sind Büro für Linienführung GbR nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

6.3 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von Büro für Linienführung GbR. Büro für Linienführung GbR ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

6.4 Hat Büro für Linienführung GbR dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.

6.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.


7. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG

Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Büro für Linienführung GbR Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktionsüberwachung durch Büro für Linienführung GbR erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Büro für Linienführung GbR berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.


8. NENNUNG DES DESIGNERS KENNZEICHNUNG/HINWEISE

Nach Vereinbarung kann der Auftraggeber auf den von Büro für Linienführung GbR entworfenen Werken die Namensnennung von Büro für Linienführung GbR als Designer vornehmen. Die Form der Kennzeichnung ist abzusprechen. Büro für Linienführung GbR kann beanspruchen, dass die nach seinem Entwurf hergestellten Erzeugnisse, Werbemittel, Websites dafür und Veröffentlichungen darüber mit einer auf Büro für Linienführung GbR hinweisenden Bezeichnung nach Wahl von Büro für Linienführung GbR versehen werden, wenn dies technisch möglich ist, der Gesamteindruck des Erzeugnisses nicht beeinträchtigt wird und berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht verletzt werden.


9. BELEGSTÜCKE UND FREIEXEMPLARE

Büro für Linienführung GbR erhält von jedem nach seinem Entwurf produzierten Auftraggeber 1-10 Belegexemplare aus der ersten Serie ohne Berechnung frei Büro für Linienführung GbR zu Archivier-, Ausstellungs- und Referenzzwecken.


10. HAFTUNG

10.1 Büro für Linienführung GbR haftet - sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Büro für Linienführung GbR gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, Büro für Linienführung GbR trifft gerade bei der Auswahl Verschulden. Büro für Linienführung GbR tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

10.3 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.Dem Kunden wird zur Überprüfung des Satzes, der Farben und der Anordnung der Seiten ein Formproof zugeschickt. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinzeichnungen und Formproofs entfällt jede Haftung von Büro für Linienführung GbR.

10.4 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Büro für Linienführung GbR geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.

10.5 Der Kunde hat im Vorfeld einer Logoerstellung zu überprüfen, ob der Name oder Inhalt des Logos urheberrechtlich und nutzungsrechtlich verwendet werden kann. Die urheberrechtliche Überprüfung sollte durch einen Rechtsanwalt oder das Marken- und Patentamt erfolgen. Büro für Linienführung GbR übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für die gestalteten Wort- und Bildmarken. Der Kunde steht in der Verantwortung diese vor der Verwendung markenrechtlich überprüfen zu lassen.

10.6 Für die inhaltliche Richtigkeit sowie für Rechtschreibfehler gelieferter Inhalte übernimmt das Büro für Linienführung GbR keine Haftung. Um die Richtigkeit der Inhalte zu gewährleisten, empfehlen wir die Überprüfung durch ein Lektorat oder Korrektorat.

10.7 Büro für Linienführung GbR haftet nicht für entstande Fehler, die bei der Beantragung eines Internetzugangs oder der erstmaligen Beantragung von Internetadressen entstanden sind. Dieser Service wird nicht als Dienstleistung angeboten, sondern wird nur in Ausnahmefälle als Hilfe und Unterstützung für den Kunden übernommen.


12. HONORAR

12.1. Die Leistungen von Büro für Linienführung GbR und deren Honorierung gehen aus einem Vertrags- oder Projektangebot von Büro für Linienführung GbR hervor. Die Art der Honorierung der Leistungen des Designers sowie evtl. davon abweichende Vereinbarungen über die Übertragung und Abgeltung von Nutzungsrechten sind im Angebot enthalten. Durch die Auftragserteilung seitens des Auftraggebers werden der Leistungsumfang, Art und Höhe der Honorierung sowie die Nutzungsvereinbarungen rechtsverbindlich akzeptiert. Die Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

12.2 Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist Büro für Linienführung GbR berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen dem höheren Honorar für die tatsächliche Nutzung und dem ursprünglich erhaltenen Honorar zu verlangen.


13. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG, ABNAHME, VERZUG

13.1 Das Büro für Linienführung behält sich vor die bestellten Arbeiten und Werke in Teilen in Rechnung zu stellen, diese Vergütungen sind ohne Abzüge zahlbar. Die Teilvergütung wird dem Kunden im Vorfeld klar kommuniziert.

Erstreckt sich ein Auftrag überlängere Zeit oder erfordert er vom Büro für Linienführung GbR hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht vereinbart gilt, 10% der nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung. Darüber hinaus sind natürlich abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

13.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

13.3. Rechnungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug und kostenfrei zahlbar. Zahlt der Auftraggeber nicht mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist, kommt er, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf, ab dem ersten Tag nach Eintritt der Fälligkeit in Verzug. Einwendungen gegen Rechnungen sind unverzüglich ab Zugang schriftlich geltend zu machen.

13.4. Zahlungen gelten erst mit Gutschrift auf einem Konto von Büro für Linienführung GbR als geleistet. Schecks werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erfüllungshalber angenommen.

13.5. Büro für Linienführung GbR behält sich die ausschließlichen Eigentumsrechte an allen Entwürfen, Illustrationen und Reinzeichnungen bis zur vertragsgemäßen Honorierung vor.

13.6. Bei Zahlungsverzug kann Büro für Linienführung GbR Verzugszinsen in Höhe von 8% verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.


14. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

14.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet.

14.2 Büro für Linienführung GbR ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Büro für Linienführung GbR entsprechende Vollmacht zu erteilen.

14.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kommunikationsdesigners abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Büro für Linienführung GbR im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben.

14.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

14.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.


15. VERTRAULICHKEIT / GEHEIMHALTUNG AUF
GEGENSEITIGKEIT / DATENSCHUTZ


Alle Informationen, welche Büro für Linienführung GbR im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werden, werden strikt vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn des zur Projektbearbeitung notwendig und vorher vereinbart worden ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich desgleichen, alle ihm während der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen Büro für Linienführung GbR strikt vertraulich zu behandeln, soweit die Weitergabe an Dritte nicht vorher abgesprochen wird. Diese Vereinbarung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.


16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

16.1. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

16.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart.

16.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.